Neue Statuten (Satzung)

 

Die Satzung (Statuten) der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft in Dornach (Schweiz) basiert auf dem von Rudolf Steiner in der Weihnachtstagung am 28. Dezember 1923 verabschiedeten Gründungsstatut. 

 

Die Generalversammlung 2025 in Dornach hat eine zwölfköpfige Arbeitsgruppe für die Überarbeitung der Statuten der Anthroposophischen Gesellschaft in der Schweiz bestätigt. Auf der Generalversammlung im Jahr 2026 in Dornach hat die Kommission (Konvent) eine Neufassung der Statuten vorgestellt und erste Rückmeldungen dazu erhalten. Ziel ist unter anderem eine klarere Strukturierung der Anthroposophischen Gesellschaft (Schweiz), der Freien Hochschule für Geisteswissenschaft und des Trägervereins. 

 

Als Mitglieder des Konvents werden in alphabetischer Reihenfolge genannt: Mariette von Boeschoten, Moritz Christoph, Monika Elbert, Gerald Häfner, Ueli Hurter, Jonathan Keller, Roos Naves, Matthias Rang, Gerhard Schuster, Armin Steuernagel und Justus Wittich. 

 

Alle Mitglieder sind gebeten, sich einzubringen, damit auf der Generalversammlung im Jahr 2027 idealerweise ein Beschluss gefasst werden kann. Noch bis zum 16. Oktober 2026 können Änderungswünsche und Fragen an den Konvent unter konvent@goetheanum.ch gerichtet werden. 

 

Die derzeitigen Statuten finden Sie hier

Die Gründungsstatuen finden Sie hier


Die Konstitution der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft und der Freien Hochschule für Geisteswissenschaft - GA206a finden Sie online hier

 

Den neuen Entwurf finden Sie hier

 

Weitere Unterlagen zu diesem Thema finden Sie auch in Ihrem Login-Bereich des Gotheanums.

 

 

Michaela Glöckler hat einen Plan B entworfen. Diesen erläutert sie auch in ihrem Buch - Link.

Klappentext des Buches: Die Mitglieder der Anthroposophischen Gesellschaft sind aufgerufen, zum Statutenentwurf des Konvents Stellung zu beziehen. Dazu möchte dieses Büchlein beitragen. Es ist der Frage gewidmet, welches Statut Identität und Kulturauftrag der Anthroposophischen Gesellschaft bestmöglich abbilden und Formen harmonischer Zusammenarbeit impulsieren kann.
Da sich viele Mitglieder eine grundlegende Alternative zum Konvent-Entwurf wünschen - einen "Plan B" sozusagen - wird hier ein Vorschlag dazu gemacht, auf der Basis des Gründungsstatuts Rudolf Steiners von 1923, nur da geringfügig ergänzt, wo es die aktuellen Arbeitsverhältnisse erfordern. Denn dies ist heute rechtlich möglich im Gegensatz zu 1924, wo es vereinsrechtlich nicht möglich war. Damit wäre ein neuer Ausgangspunkt für die Arbeit gegeben, insbesondere im Hinblick auf Steiners Intention, Bedingungen zu schaffen für Formen harmonischer Zusammenarbeit.
Darüber hinaus bietet die Lektüre inspirierende Gesichtspunkte zu Wesen und Aufgabe der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft am Goetheanum, dem Impuls der Weihnachtstagung und ihrer Bedeutung für unsere gegenwärtige und zukünftige Zivilisationsentwicklung.
In seinem Beitrag zur "Kulmination" geht Andreas Neider auf die von Rudolf Steiner vorhergesagte Ausbreitung der anthroposophischen Bewegung am Ende des 20. Jahrhunderts ein und setzt diese in Beziehung zu der Frage, warum es sich gerade heute lohnt, Mitglied der Anthroposophischen Gesellschaft zu sein.

 

 

Noch einige Beiträge zum Thema: 

 

Verfassung als Gespräch - Die AAG auf dem Weg zu neuen Statuten, 27.11.2025 - Link.


Auf dem Weg zum Formwandel für die Kraft der Anthroposophie von Monika Elbert, AGiD, 24.01.2026 - Link


Ein Konvent erarbeitet einen Vorschlag zu einer neuen Konstitution der Anthroposophisch Jahresbericht 2025/2026, Seite 3, Konvent von Justus Wittich - Link
 

 

 

(Aktualisiert am 18.08.2026)